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   OLG Karlsruhe, 14.07.2005 - 6 W 56/05 (Verg)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,44672
OLG Karlsruhe, 14.07.2005 - 6 W 56/05 (Verg) (https://dejure.org/2005,44672)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 14.07.2005 - 6 W 56/05 (Verg) (https://dejure.org/2005,44672)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 14. Juli 2005 - 6 W 56/05 (Verg) (https://dejure.org/2005,44672)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • oeffentliche-auftraege.de PDF

    Kosten des Verfahrens vor der Vergabekammer: "Unterlegener" im Sinne von § 128 Abs. 4 Satz 2 GWB (bei Antragsrücknahme)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Nachprüfungsantrag zurückgenommen: ASt muss Kosten tragen

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)

  • OLG Dresden, 22.02.2010 - WVerg 1/10

    Wann ist Zuziehung eines Bevollmächtigten erforderlich?

    Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat zwar in seinem Beschluss vom 14.07.2005 (6 W 56/05) wegen der komplizierten Materie des Vergaberechtes die Zuziehung eines Rechtsanwaltes regelmäßig für erforderlich gehalten.
  • VK Saarland, 16.12.2009 - 1 VK 13/09

    Ausschluss unvollständiger Teilnahmeanträge im VOF-Verfahren

    Der Beschaffungsgegenstand ist weder von besonderer Bedeutung noch weist das Vergabe- bzw. Nachprüfungsverfahren besondere Schwierigkeiten auf, noch ist die Materie besonders komplex (OLG Karlsruhe, Beschluss v. 14.07.2005 ­ Az.:6 W 56/05 Verg).
  • VK Saarland, 12.12.2009 - 1 VK 12/09

    Vergaberechtskonformer Ausschluss der Bewerbung eines Antragstellers in einem

    Der Beschaffungsgegenstand ist weder von besonderer Bedeutung noch weist das Vergabe- bzw. Nachprüfungsverfahren besondere Schwierigkeiten auf noch ist die Materie besonders komplex (OLG Karlsruhe, Beschluss v. 14.07.2005 ­ Az.:6 W 56/05 Verg).
  • VK Saarland, 18.12.2009 - 3 VK 02/09

    Kostentragungspflicht bei Antragsrücknahme

    Der Beschaffungsgegenstand ist in Anbetracht der sonst von der Antragsgegnerin zu bewältigenden Vergabeverfahren weder von besonderer Bedeutung noch weist das Vergabe- bzw. Nachprüfungsverfahren besondere Schwierigkeiten auf, noch ist die Materie besonders komplex (OLG Karlsruhe, Beschluss v. 14.07.2005 ­ Az.:6 W 56/05 Verg).
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