Rechtsprechung
OLG Karlsruhe, 14.07.2005 - 6 W 56/05 (Verg) |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- oeffentliche-auftraege.de
Kosten des Verfahrens vor der Vergabekammer: "Unterlegener" im Sinne von § 128 Abs. 4 Satz 2 GWB (bei Antragsrücknahme)
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Nachprüfungsantrag zurückgenommen: ASt muss Kosten tragen
Verfahrensgang
- VK Baden-Württemberg, 13.05.2005 - 1 VK 16/05
- OLG Karlsruhe, 14.07.2005 - 6 W 56/05 (Verg)
Wird zitiert von ... (4)
- OLG Dresden, 22.02.2010 - WVerg 1/10
Wann ist Zuziehung eines Bevollmächtigten erforderlich?
Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat zwar in seinem Beschluss vom 14.07.2005 (6 W 56/05) wegen der komplizierten Materie des Vergaberechtes die Zuziehung eines Rechtsanwaltes regelmäßig für erforderlich gehalten. - VK Saarland, 16.12.2009 - 1 VK 13/09
Ausschluss unvollständiger Teilnahmeanträge im VOF-Verfahren
Der Beschaffungsgegenstand ist weder von besonderer Bedeutung noch weist das Vergabe- bzw. Nachprüfungsverfahren besondere Schwierigkeiten auf, noch ist die Materie besonders komplex (OLG Karlsruhe, Beschluss v. 14.07.2005 Az.:6 W 56/05 Verg). - VK Saarland, 12.12.2009 - 1 VK 12/09
Vergaberechtskonformer Ausschluss der Bewerbung eines Antragstellers in einem …
Der Beschaffungsgegenstand ist weder von besonderer Bedeutung noch weist das Vergabe- bzw. Nachprüfungsverfahren besondere Schwierigkeiten auf noch ist die Materie besonders komplex (OLG Karlsruhe, Beschluss v. 14.07.2005 Az.:6 W 56/05 Verg). - VK Saarland, 18.12.2009 - 3 VK 02/09
Kostentragungspflicht bei Antragsrücknahme
Der Beschaffungsgegenstand ist in Anbetracht der sonst von der Antragsgegnerin zu bewältigenden Vergabeverfahren weder von besonderer Bedeutung noch weist das Vergabe- bzw. Nachprüfungsverfahren besondere Schwierigkeiten auf, noch ist die Materie besonders komplex (OLG Karlsruhe, Beschluss v. 14.07.2005 Az.:6 W 56/05 Verg).